Das nicht jede Applikation für ein Smartphone sicher ist, dürfte nichts neues sein. Doch jetzt kam heraus, das die Gefahr besonders hoch bei App Anbieter die ihre Applikationen extra für iOS-Geräte angepasst haben.
Ein Anbieter ist dabei besonders ins Auge gesprungen, der hier aber aus Rechtlichen Gründen nicht erwähnt wird. Über 30 Applikationen die aus diesem App Store kommen und für iOS-Geräte angepasst wurden griffen nach der Installation auf dem Smartphone auf die Ortungsfunktion zurück und übermittelten den Standort des Nutzers. Andere Applikationen liesen die Standortbestimmung zwar unangetastet aber griffen dafür auf das Adressbuch des Nutzers zu und kopierten alle Kontaktdaten aus dem Adressbuch.
Am häufigsten aber griffen die Applikationen die Gerätenummer auf und notierten sich die Verlaufeinträge um so das verhalten des Nutzer zu erkennen.
Wer sich somit für sein iOS Gerät mit Jailbreak eine Applikation besorgen will sollte genau daruaf achten was diese alles im Hintergrund macht.
Wer lädt sich nicht gerne einmal eine Applikation aus dem Internet für sein Handy herunter auch wenn man für die gewollte Applikation einen kleinen Preis bezahlen muss.
Doch leider versuchen einige fragwürdige Anbieter auch Preise einzufordern obwohl man von dem Anbieter gar keine Applikation heruntergeladen hat.
Und das obwohl das Oberlandesgericht diese Masche jetzt als Abo-Fallen im Internet als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft hat.
Das hält aber den Anbieter Apps World Ltd. nicht davon ab Spam-Mails an Internetnutzer zu verschicken mit der Aufforderung eine Summer in Höhe von ca. 40 Euro zu zahlen. Weiter steht in dem Schreiben das man ein Abbo abgeschlossen habe, entweder für den Zugang einer Adult-Seite oder von einem App-Anbieter.
Auffällig bei dem Schreiben ist allerdings, dass meist veraltete Daten der sogenannten Kunden angegeben sind. Dieses lässt darauf schließen, dass wohl alte Daten aufgekauft worden sind und man nun versucht mit den Daten noch schnelles Geld nebenbei zu machen.
Sollte man ein solches schreiben bekommen, ist es empfehlenswert den geforderten Betrag nicht einfach zu bezahlen sondern zum Beispiel auf Verbraucherschutzseiten ein Musterschreiben herunterladen und somit Widerspruch bei dem Anbieter einzureichen. Auch auf eventuelle folge Schreiben in denen man versuchen will den „Kunden“ mit Mahnungen unterdruck zu setzen brauch man nicht zu beantworten. Erst wenn ein Mahnbescheid von einem Gericht folgt muss der Betroffene noch mal schriftlich Widerspruch einreichen. Allerdings traut sich kaum ein solcher Anbieter wirklich vor Gericht zu ziehen.
Den App-Store von Google dürfte so gut wie jeder kennen und genau dieser bekommt nun bald einen Konkurrenten.
Das große Versandunternehmen Amazone hat jetzt seinen App-Store für Entwickler geöffnet und somit haben die Android App Entwickler nach einer Regestierung die Möglichkeit ihre werke bei Amazone einzureichen. Das erste Jahr ist für die App-Entwickler noch kostenlos, danach beträgt der Mitgliedsbeitrag 99 US Dollar im Jahr.
Im Gegensatz zu dem Google App-Store, wird es bei dem Amazone App-Store eine Kontrolle der Applikationen geben welche ungefähr eine Woche beträgt, erst danach wird die Applikation für den Kunden zur Verfügung stehen. Des weiteren muss der App-Entwickler eine genaue Beschreibung seine Applikation mitliefern. Wie genau die Richtlinien für eine Freigabe bei den Amazone Web-Store aussieht, ist zurzeit noch nicht bekannt.
Auch ist noch unklar wann der Amazone App-Store für die Kunden frei geschaltet wird, wenn dieses jedoch geschehen soll, werden erstmal nur die US-Kunden zugriff auf die Applikationen erhalten.

Sehr viele iPhone Nutzer haben auch die Skype Applikation auf ihrem Smartphone und können somit kostenlos mit anderen Skype Nutzer telefonieren.
Jetzt ist es zudem noch möglich über sein iPhone, iPad oder iPod touch Videogespräche über Skype zu führen. Die Geräte müssen allerdings die Version iOS 4.0 haben um alle Funktionen im vollem Umfang nutzen zu können, ist man in dem Besitz der Version kann man von nun ab Video-Konferenzen mit anderen Skype Nutzern durchführen.
Dabei wählt man sich einfach in das heimische WLAN-Netz ein oder beginnt die Konferenz über seine UMTS Verbindung.
Wie gut die Übertragungsrate bei der Videokonferenz über das UMTS Netz ist, wird man erst bei längerer Nutzung sehen können.
Man geht jedoch davon aus, dass die neue Funktion bei den Nutzern gut ankommen wird.
Seit kurzer Zeit herrschen im Android Markt neue Richtlinien, so wurde unter anderem die Rückgabefrist für Applikationen drastisch verkürzt. Hatte man vorher 24 Stunden Zeit um die Applikation zurückzugeben, so sind es nunmehr nur noch 15 Min.
Genau diese 15 Min sorgen bei vielen Nutzern für schlechte Stimmung, lädt man zum Beispiel eine umfangreichere Applikation aus dem Android Markt herunter, so kann dieses öfter mal länger als 15 Minuten dauern und der Nutzer hat somit nicht mehr die Möglichkeit seine Applikation im Android Markt zurückzugeben. Google begründet jedoch die neue Rückgabenfristregelung damit, dass die Kaufentscheidung von Nutzern in den ersten paar Minuten getroffen werde und man mit der neuen Regelung den App-Entwicklern entgegen kommen will.
In der Vergangenheit wurde immer wieder über das heimliche Senden von den Benutzerdaten bei Smartphones berichtet.
Jetzt wurde am 27.12.2010 Klage gegen Apple und diverse App-Entwickler eingereicht, mit der Begründung, dass diese wissentlich die persönlichen Daten von Smartphone Benutzern auslesen und and Werber weitergeben.
Die Klage wurde im Bundesgerichtshof von Nordkalifornien eingereicht und sie fordert das Stoppen von der Erstellung der Nutzerprofile, da die Daten der Nutzer ohne deren Wissen weitergegeben werden.
Bis jetzt werden zum Beispiel die Standorte der Nutzer oder die Gerätekennziffer ermittelt und ausgewertet, zum teil werden die angesammelten Daten an dritte weitergegeben und eine auf den Nutzer abgestimmte Werbung zu Platzieren.
Das Apple mit verklagt wird, begründet man damit, das alle Applikationen vorher von Apple durchleuchtet und geprüft werden, so wisse Apple von dem heimlichen senden der Nutzerdaten und unterstützt diese zudem.
Ausgerechnet über die Weihnachtszeit viel der beliebte VoIP- Anbieter benahe komplett aus und viele Nutzer kamen erst gar nicht online oder konnten keine Verbindung zu anderen Kontakten aufbauen.
Beliebt ist Skype wegen der kostengünstigen Möglichkeit zu Telefonieren, mit einer Applikation für sein Smartphone ermöglicht es einen über das WLAN – Netz in meist guter Qualität zu telefonieren auch Telefonate ins Ausland sind somit sehr kostengünstig.
Diejenigen Nutzer, die über die Weihnachtszeit seine bekannten oder Freunde über Skype anrufen wollten, standen vor Problemen und es scheiterte schon an einen Verbindungsaufbau, sollte man die Hürde überwunden haben, musste man feststellen, dass kaum ein Kontakt online angezeigt wurde. Somit viel ausgerechnet über Weihnachten die kostengünstige Telefonie aus.
Als Wiedergutmachung bietet Skype seinen Nutzern zum Beispiel eine 30 Minuten lange Gutschrift für die Auslandstelefonie an.
Des weiteren wurde angekündigt, das man an eine mobilen Videotelefonie arbeitet.

